entusiasmo
Erwin Huber GmbH
Attergaustr. 63
4880 St. Georgen im Attergau
Tel: 0664 2644514
office@entusiasmo.at
Firmenbuchgericht: Landesgericht Wels
Rechtsform: GmbH
Firmenbuchnummer: 284494z
Unternehmensgegenstand: Planung und Handel von Einrichtungen für Privat und Gewerbe
UID: ATU 62900926
Mitglied bei der WKO
Berufsrecht: Gewerbeschein für Handel Gewerberegister Nr. 417/16630
Gewerbebehörde: Bezirkshaupmannschaft Vöcklabruck
Berufsbezeichnung: Tischlermeister
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Angaben zur Online-Streitbeilegung: Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die OnlineStreitbeilegungsplattform der EU zu richten: https://ec.europa.eu/odr. Sie können allfällige Beschwerden auch direkt an die Erwin Huber GmbH richten.
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen
der Erwin Huber GmbH und einem Unternehmer oder Verbraucher abgeschlossen werden
(nachfolgend kurz „Vertragspartner“) und zwar in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gültigen Fassung. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt.
2. Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Die in Katalogen, Prospekten und
dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung
ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird; ansonsten gelten solche Angaben als
Aufforderung zur Anbotslegung durch den Vertragspartner.
2.2 Vertragsabschlüsse kommen mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder
spätestens mit Lieferung und Annahme der Waren zustande. Mündliche Nebenabreden
erhalten erst Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2.3 Kostenvoranschläge sind unverbindlich und kostenpflichtig.
2.4 Wir sind berechtigt, uns zur Erfüllung unserer Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter
zu bedienen.
3. Preise und Zahlungsmodalitäten
3.1 Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und enthalten die gesetzliche
Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten sowie
Zoll- oder sonstige Einfuhrabgaben. Die Zustellung, Montage und Aufstellung ist gesondert zu
vereinbaren und wird gesondert verrechnet.
3.2 Der in der Rechnung ausgewiesene Betrag ist sofort fällig. Der Vertragspartner ist
verpflichtet, den Rechnungsbetrag zu dem dort ersichtlichen Zahlungsziel, sonst spätestens
binnen 8 Tagen nach Warenerhalt, zu bezahlen. Skontoabzüge sind gesondert zu
vereinbaren. Wir sind berechtigt, Akontozahlungen in Rechnung zu stellen.
3.3 Bei Preisänderungen, die sich aufgrund von Umständen, auf die wir keinen Einfluss
haben (Kollektivverträge, Materialpreise, Zölle, Steuern, Abgaben, etc), zwischen
Auftragsbestätigung und Bereitstellung oder Lieferung der Ware ergeben, sind wir berechtigt,
eine Preisberichtigung vorzunehmen.
3.4 Beauftragt uns der Vertragspartner mit der Planung individueller Konzepte/Einrichtungen
und kommt in weiterer Folge eine Beauftragung mit der Erstellung der individuell geplanten
Einrichtungen nicht zustande, ist der Vertragspartner verpflichtet, die erbrachten
Planungsdienstleistungen zu bezahlen und allfällige bei ihm befindliche Pläne und Skizzen an
uns herauszugeben.
3.5 Werden im Bedarfsfall Leistungen an Wochentagen nach 20:00 Uhr oder an Samstagen,
Sonntagen oder Feiertagen erbracht, sind wir berechtigt, für diese Leistungen einen Zuschlag
von 100% zu verrechnen.
4. Lieferung
4.1 Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt durch Bereitstellung und Abholung der Waren
durch den Vertragspartner am Sitz der Erwin Huber GmbH oder auf dem Versandweg. Die
Versandkosten hat der Vertragspartner zu tragen. Wir sind berechtigt, Teilleistungen bzw
Teillieferungen durchzuführen.
4.2 Liefertermine verstehen sich als Richttermine und sind unverbindlich. Die Lieferfrist kann
sich bei Eintritt von unvorhergesehenen oder vom Parteiwillen unabhängigen Umständen wie
bspw höhere Gewalt, Transportverzug, Streiks, behördliche Maßnahmen, etc verlängern.
4.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Waren
geht beim Versendungskauf mit der Anzeige der Versand- und Lieferbereitschaft durch uns
auf den Vertragspartner über. Ist der Vertragspartner Verbraucher, erfolgt der
Gefahrenübergang erst mit Übergabe der Waren an ihn oder an einen vom ihm bestimmten
Dritten, der nicht der Beförderer ist.
4.4 Ist ein Paket bei der Zustellung offensichtlich beschädigt, muss der Vertragspartner
darauf bestehen, dass dieser Umstand vom Zusteller schriftlich dokumentiert wird.
Transportschäden hat uns der Vertragspartner unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
5. Verzug
5.1 Gerät der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug, so hat er Verzugszinsen zu leisten.
Der unternehmerische Verzugszinssatz beträgt jährlich 9,2 Prozentpunkte über dem
Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank. Für Verbraucher gilt ein Verzugszinssatz
von 4% jährlich.
5.2 Gerät der Vertragspartner mit einer (Teil-)Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, unter
Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und bei verschuldetem
Verzug zusätzlich den Nichterfüllungsschaden geltend zu machen. Im Falle einer
Ratenzahlungsvereinbarung tritt Terminsverlust bereits ein, wenn der Vertragspartner mit der
Zahlung einer Rate in Verzug ist. In diesem Fall sind wir berechtigt, den gesamten noch
aushaftenden Betrag sofort fällig zu stellen.
5.3 Bei Zahlungsverzug ist der Unternehmer verpflichtet, eine Betreibungskostenpauschale
von EUR 40,00 zu bezahlen. Für darüber hinaus gehende Betreibungs- und Einbringungskosten und gegenüber Verbrauchern gilt, dass diese Kosten zu bezahlen sind,
sofern sie zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendig
waren.
5.4 Im Falle des Annahmeverzugs sind wir berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des
Vertragspartners entweder gerichtlich, in einem öffentlichen Lagerhaus oder sonst in sicherer
Weise zu hinterlegen. Wir sind außerdem berechtigt, die Ware öffentlich versteigern zu lassen,
oder freihändig zu verkaufen, wenn wir dies dem Vertragspartner zuvor androhen.
5.5 Der Vertragspartner haftet uns für jeden Schaden, der uns durch den von ihm
verschuldeten Verzug entsteht (zB höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits).
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten
und Spesen bleiben die Waren in unserem Eigentum. Jede Weitergabe der Waren an Dritte
während aufrechtem Eigentumsvorbehalt ist ausdrücklich untersagt.
6.2 Ist der Vertragspartner auch nur teilweise in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die
Waren auch ohne Zustimmung des Vertragspartners auf dessen Kosten abzuholen.
6.3 Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme der Vorbehaltswaren durch Dritte ist der
Vertragspartner verpflichtet, den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen und uns
unverzüglich davon zu verständigen.
7. Urheberrecht
7.1 Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns erstellt,
beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
7.2 Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung,
insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung
einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen
Zustimmung.
8. Mitwirkungspflichten
8.1 Allfällig erforderliche Meldungen an Behörden und Einholung von Genehmigungen hat
der Vertragspartner fristgerecht und auf seine Kosten zu veranlassen.
8.2 Der Vertragspartner hat im Fall beauftragter Montage dafür Sorge zu tragen, dass am
vereinbarten Liefer- bzw Montagetag die jeweilige Montagestelle zugänglich, frei von allen
Hindernissen und fertig für den Einbau der Waren ist, widrigenfalls wir berechtigt sind, allfällig
anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten vom Vertragspartner zu fordern.
8.3 Bei notwendigen Verankerungen an Wänden und Decken hat der Vertragspartner dafür
Sorge zu tragen, dass die Untergründe zum Anbohren bzw Befestigen geeignet sind und uns
mittels schriftlicher Dokumentation über verlegte Leitungen zu informieren, widrigenfalls
unsere Haftung für sich daraus ergebende Schäden vollständig entfällt.
9. Rücktritt des Vertragspartners
9.1 Bestellungen können vom Vertragspartner nur mit unserer Zustimmung storniert werden.
Für den Fall eines Rücktritts vor unserer ersten Erfüllungshandlung ist der Vertragspartner
verpflichtet, 15% der Auftragssumme als Stornogebühr zu bezahlen. Wir behalten uns vor,
auch einen darüber hinaus gehenden Schaden geltend zu machen.
9.2 Haben wir bereits mit der Erfüllung unserer Vertragspflicht begonnen oder die Waren
bereits ausgeliefert, stellen wir die erbrachten Leistungen zuzüglich des uns durch den
Rücktritt des Vertragspartners entstandenen Schadens in Rechnung.
10. Gewährleistung
10.1 Bei Neuwaren beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher zwei Jahre, für
Unternehmer sechs Monate. Bei Gebrauchtwaren, dazu gehören auch Vorführ- und
Ausstellungswaren, beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher ein Jahr, für
Unternehmer ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
10.2 Dem Vertragspartner zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen
unserer Leistungsausführung, insbesondere Abweichungen an Farbtönen, die sich im
Rahmen der handelsüblichen Toleranzen bewegen, gelten als genehmigt. Naturmerkmale wie
Astlöcher, Risse oder Farbschattierungen stellen keinen Mangel dar.
10.3 Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass seinerseits möglicherweise
Wartungs- bzw Pflegemaßnahmen durchzuführen sind, zB die verwendeten Materialen zu
ölen oder zu fetten. Diese Arbeiten gehören mangels besonderer Vereinbarung nicht zu
unserem Leistungsumfang. Unterlassene Wartungs- bzw Pflegemaßnahmen können die
Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Waren beeinträchtigen, ohne dass hierdurch
Mängelansprüche entstehen.
10.4 Ein Mangel liegt nicht vor, wenn bei der Ware aufgrund unsachgemäßer oder
bestimmungswidriger Verwendung Fehler auftreten.
10.5 In jedem Fall verliert der Vertragspartner seine Gewährleistungsansprüche, wenn er
selbst oder nicht autorisierte Dritte in die Ware eingreifen, oder Reparaturen bzw
Reparaturversuche vornehmen.
10.6 Bei Verbesserung oder Austausch können wir verlangen, dass der Vertragspartner uns
die mangelhafte Ware auf seine Gefahr übersendet. Ist der Vertragspartner Verbraucher,
tragen wir die Gefahr der Übersendung.
10.7 Die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austauschs, insbesondere
Versand-, Arbeits-, Fahrt- und Materialkosten hat der Vertragspartner zu tragen. Dies gilt nicht,
wenn der Vertragspartner Verbraucher ist.
10.8 Ist der Vertragspartner Unternehmer, so ist er verpflichtet, die Ware bei
ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung bzw bei Entgegennahme auf etwaige
Mängel zu untersuchen. Festgestellte Mängel muss uns der Vertragspartner umgehend,
spätestens aber binnen 14 Tagen ab Übergabe oder ab Erkennen des Mangels, schriftlich
anzeigen, andernfalls er Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels
selbst sowie aus Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend machen kann.
10.9 Ist der Vertragspartner Unternehmer, so hat er stets zu beweisen, dass die
Mangelhaftigkeit bereits bei Übergabe vorlag. Die diesbezügliche Beweislastumkehr ist daher
ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch das besondere Rückgriffsrecht des Unternehmers
auf seinen Vormann außerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.
10.10 Die gesetzliche Gewährleistung gilt unabhängig von einer allfälligen von uns oder einem
Dritten gewährten Garantie.
11. Schadenersatz und Haftung
11.1 Sofern wir für einen Schaden einzustehen haben, haften wir nur für Vorsatz und krass
grobe Fahrlässigkeit. Ist der Vertragspartner Verbraucher, haften wir auch für schlicht grobe
Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
11.2 Wir haften ausdrücklich nicht für Schäden aufgrund von leichter Fahrlässigkeit, dies gilt
auch für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Ausgenommen davon sind
Personenschäden.
11.3 Wir haften insbesondere auch nicht für mittelbare Schäden.
11.4 Wir übernehmen keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und den Inhalt
der zur Verfügung gestellten Informationen.
11.5 Wir übernehmen keine Haftung für eine verspätete Lieferung, die sich aus Umständen
ergibt, die nicht in unserem Einflussbereich stehen. Dazu gehören insbesondere auch die
durch (nachträgliche) Änderungswünsche des Vertragspartners entstehenden
Verzögerungen.
11.6 Wir haften nicht für vom Vertragspartner beigestellte Pläne oder Maßangaben, sofern
nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist.
11.7 Ein dem unternehmerischen Vertragspartner zustehender Regressanspruch nach den
Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes ist ausgeschlossen.
11.8 Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass ein Verschulden unsererseits vorliegt.
Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist.
11.9 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag
einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
12. Verkürzung über die Hälfte
Das Recht zur Vertragsanfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) ist
gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
13. Forderungsabtretung / Aufrechnung / Zurückbehaltung
13.1 Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere Zustimmung nicht abgetreten werden.
13.2 Das Recht, seine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung gegen Forderungen von uns
aufzuheben steht nur Verbrauchern zu, und zwar im Falle unserer Zahlungsunfähigkeit oder
für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des
Verbrauches stehen, die gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.
13.3 Nur Verbrauchern steht uns gegenüber ein Zurückbehaltungsrecht zu.
14. Verpackungsmaterial
Der Vertragspartner als Letztverbraucher hat das Recht, Transportverpackungen und
gewerbliche Verpackungen unmittelbar nach ihrer Übergabe oder bei einer nächsten Lieferung
(Zug um Zug) unentgeltlich zurückzugegeben.
15. Fotodokumentation
Wir dürfen Lichtbilder von den von uns geplanten und erstellten Einrichtungen zeitlich und
örtlich unbeschränkt öffentlich, va im Internet und Social Media Kanälen, darstellen. Sofern
solche Abbildungen den Vertragspartner zeigen, holen wir vor der Veröffentlichung die
Zustimmung des Vertragspartners dazu ein.
16. Vereinbarter Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Erwin Huber GmbH.
16.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen
dem Vertragspartner und uns bzw mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das
sachlich zuständige Gericht am Sitz der Erwin Huber GmbH, ausgenommen davon sind die
gesetzlich zwingend vorgesehenen Gerichtsstände für Verbraucher.
17. Rechtswahl
17.1 Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen
und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts anwendbar.
17.2 Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl mit Ausnahme der zwingenden Bestimmungen
des Rechts des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers.
18. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des
zwischen uns und dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform,
dies gilt auch für Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen, wie auch das
Abgehen vom Schriftformerfordernis.
19. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder
werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige
Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der zu ersetzenden Bestimmung
wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.
Website Realisierung und Fotos
www.johannes-hemetsberger.at