IMPRESSUM

entusiasmo
Michael Heilbrunner
Rüdigerstraße 41
4300 St. Valentin
Tel: 0664 3860621
service@entusiasmo.at
UID: ATU81779513
Rechtsform: Einzelunternehmen
Unternehmensgegenstand: Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe und Handelsagenten
Mitglied bei der WKO
GISA-Zahl: 38059056
Berufsrecht / Gewerbeordnung: http://www.ris.bka.gv.at/
Aufsichtsbehörde / Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Amstetten
Berufsbezeichnung: Bildhauermeister
Verleihungsstaat: Österreich

Alle Inhalte dieser Webseite (Bilder, Fotos, Texte) unterliegen dem Urheber­recht. Bitte fragen Sie uns bevor Sie die Inhalte dieser Website verbreiten, vervielfältigen oder verwerten wie zum Beispiel auf anderen Websites erneut veröffentl­ichen. Falls notwendig, werden wir die unerlaubte Nutzung von Teilen der Inhalte unserer Seite rechtlich verfolgen.
Sollten Sie auf dieser Webseite Inhalte finden, die das Urheberrecht verletzen, bitten wir Sie uns zu kontaktieren.

Wir entwickeln die Inhalte dieser Website ständig weiter und bemühen uns korrekte und aktuelle Informationen bereit­zustellen. Leider können wir keine Haftung für die Korrektheit aller Inhalte auf dieser Website übernehmen, speziell für jene, die seitens Dritter bereitgestellt wurden. Als Diensteanbieter sind wir nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Unsere Verpflichtungen zur Entfernung von Informationen oder zur Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Anordnungen bleiben auch im Falle unserer Nichtverantwortlichkeit davon unberührt. Sollten Ihnen problematische oder rechtswidrige Inhalte auffallen, bitte wir Sie uns umgehend zu kontaktieren, damit wir die rechtswidrigen Inhalte entfernen können. Sie finden die Kontaktdaten im Impressum.

Unsere Website enthält Links zu anderen Websites für deren Inhalt wir nicht verantwortlich sind. Haftung für verlinkte Websites besteht für uns nicht, da wir keine Kenntnis rechts­widriger Tätigkeiten hatten und haben, uns solche Recht­swidrigkeiten auch bisher nicht aufgefallen sind und wir Links sofort entfernen würden, wenn uns Rechtswidrigkeiten bekannt werden.

Eine Nutzung der Internetseite www.entusiasmo.at ist grund­sätzlich ohne jede Angabe personen­bezogener Daten möglich. Es werden weder Cookies noch Webanalysedienste verwendet. Wenn Sie per E-Mail mit entusiasmo Kontakt aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschluss­fragen gespeichert. Diese Daten werden nicht weitergegeben.



1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Werkbesteller, Käufer oder Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) und uns Michael Heilbrunner hinsichtlich unserer Waren und/oder Leistungen, insbesondere Kaufverträge, Werkverträge oder sonstige in Auftrag gegebenen Leistungen (Inbetriebnahmen, Montagen etc.) abgeschlossen werden, auch wenn nicht ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Steht der Lieferant mit dem Kunden in längerer Geschäftsbeziehung, so gelten diese AGB auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Geschäft tätigt, das nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen, Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen (EWIV), Europäische Gesellschaften (SE) und Europäische Genossenschaften (SCE) sind Unternehmer kraft Rechtsform.

Mitarbeitern unseres Unternehmens ist es untersagt, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen. Mündliche Vereinbarungen erfordern für ihre Wirksamkeit die schriftliche Bestätigung von Michael Heilbrunner.

2. Kostenvoranschlag, Planungsleistung, Vertragsabschluss

Mündliche Mitteilungen des Lieferanten – auch auf Anfrage des Kunden – sind freibleibend, und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige technische Spezifikationen mitgeteilt werden. Michael Heilbrunner leistet keine Gewähr für die Richtigkeit ihrer Kostenvoranschläge.

Der Vertragsabschluss kommt mit der an den Kunden übermittelten Auftragsbestätigung des Lieferanten oder, bei deren Fehlen, mit der Durchführung der Lieferung an den Kunden zustande. Der Vertrag kommt jedenfalls aber auch ohne Übermittlung einer Auftragsbestätigung zustande, wenn der Kunde das Angebot des Lieferanten schriftlich annimmt oder die schriftliche Auftragsvorlage des Lieferanten unterfertigt.

Die Auftragsbestätigung ist vom Vertragspartner zu prüfen. Der Vertragspartner ist verpflichtet Abweichungen vom vereinbarten Inhalt unverzüglich schriftlich zu melden. Andernfalls kommt das Rechtsgeschäft von Michael Heilbrunner bestätigten Inhalt zustande. Jeder Auftragsbestätigung liegt ein Plan, Skizze, Visualisierung oder Modell zu Grunde. Kleinere Abweichungen zu diesen bilden keine Grundlage vom Kaufvertrag rückzutreten.

Unsere Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie speziell für einen Kunden erstellt wurden und schriftlich abgegeben wurden. Weiters sind alle unsere schriftlichen Kostenvoranschläge entgeltlich, insbesondere dann, wenn diese vom Kunden gewünschte Detailplanungen umfassen. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht. An diese Kostenvoranschläge sind wir 14 Tage ab Abgabedatum gebunden.

Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet; auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit unseres Unternehmens liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen ergeben, so wird unser Unternehmen den Kunden unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptieren, behält sich unser Unternehmen vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.

Die von Michael Heilbrunner erstatteten Kostenvoranschläge und Angebote sowie die zugrunde liegenden Pläne, Visualisierungen, Skizzen und Modelle dürfen Dritten ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung durch Michael Heilbrunner nicht zugänglich gemacht und nicht zur Einsicht vorgelegt werden. Der Kunde haftet für den Schaden aus einer schuldhaften rechtswidrigen Weitergabe oder Weiterverwendung unseres geistigen Eigentums.

Mit Abgeltung des Planungsaufwands werden keine Verwertungs- und Nutzungsrechte erworben.

Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben – unabhängig von der Art des Vertragsabschlusses - vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B. bei Maßen, Farbenänderungen, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur u.ä.

Holz oder Naturstein sind Naturprodukte die Farbdifferenzen und wachstumsbedingte Unregelmäßigkeiten aufweisen können. Auf Grund von äußeren Einflüssen kann Holz und Naturstein sein Volumen verändern, was zu Rissen, Verzug oder Passungenauigkeiten führen kann. Michael Heilbrunner leistet daher keine Gewähr für aufgrund dieser Umstände auftretende Veränderungen des Vertragsgegenstandes. Außerdem leisten wir keine Gewähr für unsachgemäße Verwendung eines Naturproduktes, die nicht ausdrücklich von uns vor Vertragsabschluss schriftlich zugesichert wurde.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern sich aus unserer Produktbeschreibung nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise in Euro, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.

Grundsätzlich gelten sämtliche Waren als ohne Montage bestellt. Eine in Auftrag gegebene Montage wird, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nach Regiestunden gegen Nachweis berechnet. Verlangte Mehrarbeit, Überstunden, Nachtstunden und andere betriebliche Mehrkosten sind nach kollektivvertraglichem oder gesetzlichem Zuschlag separat zu bezahlen.

Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die wir nicht zu vertreten haben und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.

Bei Vertragsabschlüssen sind 50 % der Auftragssumme bei Erhalt der Auftragsbestätigung fällig; eine allfällig zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Auszahlungstag zu laufen. Der Restbetrag ist fällig bei Fertigstellung und Rechnungslegung. Gelegte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig.

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen sowie Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. zu bezahlen. Die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer bleiben davon unberührt.

Kommt der Kunde seinen Zahlungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn der Lieferant selbst seine Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie der Lieferant den Kunden unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.

4. Reparaturen

Schuldet der Lieferant nach dem Inhalt des Vertrages die Reparatur einer Sache des Kunden, so gilt hierfür Folgendes:

Der Lieferant erbringt seine Leistungen nach seiner Wahl in eigener Person oder durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich der Lieferant auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Lieferanten nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Dienstleistung. Der Kunde hat dem Lieferanten alle für die Reparatur der Sache erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, sofern deren Beschaffung nach dem Inhalt des Vertrages nicht in den Pflichtenkreis des Lieferanten fällt. Insbesondere hat der Kunde dem Lieferanten eine umfassende Fehlerbeschreibung zu übermitteln und ihm sämtliche Umstände mitzuteilen, die ursächlich für den festgestellten Fehler sein können.

Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde die zu reparierende Sache auf eigene Kosten und Gefahr an den Sitz des Lieferanten zu versenden. Der Lieferant empfiehlt dem Kunden hierfür den Abschluss einer Transportversicherung. Ferner empfiehlt der Lieferant dem Kunden, die Sache in einer geeigneten Transportverpackung zu versenden, um das Risiko von Transportschäden zu reduzieren und den Inhalt der Verpackung zu verbergen. Über offensichtliche Transportschäden wird der Lieferant den Kunden unverzüglich informieren, damit dieser seine ggf. gegenüber dem Transporteur bestehenden Rechte geltend machen kann. Die Rücksendung der Sache erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit der Übergabe der Sache an eine geeignete Transportperson am Geschäftssitz des Lieferanten auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden wird der Lieferant für die Sache eine Transportversicherung abschließen.

Diese Bestimmungen beschränken nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden im Falle des Kaufs bzw. Bestellung einer Ware vom Lieferant.

5. Liefer- und Versandbedingungen / Montage

Lieferungen und Versendungen erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung mit unserem Unternehmen und sind im Kaufpreis nicht enthalten. Die dafür anfallenden Kosten sind vom Kunden gesondert zu tragen.

Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Lieferanten angegebene Lieferanschrift maßgeblich.

Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Lieferanten zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand.

Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald der Lieferant die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine vom Unternehmer vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über. Mangels anderer Vereinbarung erwirbt der Verbraucher zugleich mit dem Gefahrenübergang das Eigentum an der Ware.

Bei Selbstabholung informiert der Lieferant den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereitsteht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Lieferanten am Sitz des Lieferanten abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.

Steht das bestellte Werkstück zur Abholung bereit und ist der Kunde auch nach fruchtlosem Verstreichen einer zweiwöchigen Nachfrist nicht bereit die Ware abzuholen bzw. im Fall einer vereinbarten Auslieferung anzunehmen oder den noch ausständigen Restbetrag zu bezahlen, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Verschuldens des Kunden sind wir berechtigt einen allenfalls daraus entstandenen Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Weiters werden Lagerkosten verrechnet.

Hinsichtlich der Eignung des Aufstellungsortes übernimmt die Firma Michael Heilbrunner keine Haftung. Für die Überprüfung der Statik und örtlichen Gegebenheiten, Beschaffenheiten des Untergrundes, der Wand, die Auswahl der Befestigungsmittel etc. hat der Kunde einen Professionisten zu beauftragen und uns das Ergebnis unaufgefordert bereit zu stellen.

6. Eigentumsvorbehalt

Gegenüber dem Kunden behält sich der Lieferant bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware/dem gelieferten Werk vor.

7. Gewährleistung

Bei Vorliegen von Mängeln gelten die Vorschriften der gesetzlichen Gewährleistung. Der Vertragspartner hat Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Übernahme sorgfälltig zu prüfen und erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Tage nach Übernahme der Lieferungen und Leistungen schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die durch natürliche Abnützung, Feuchtigkeit, starke Temperaturschwankungen, sonstiger Witterungseinflüsse, Nichteinhaltung der Montage-, Pflege- und Wartungshinweise oder unsachgemäße Behandlung, durch den Kunden entstehen. Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Lieferanten hiervon in Kenntnis zu setzen.

Verletzt der Lieferant fahrlässig eine Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist eine Haftung des Lieferanten ausgeschlossen.

Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine ein Plan, eine Maßangabe oder Anweisung des Kunden als unrichtig, so hat der Lieferant den Kunden davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen. 

8. Mitwirkungspflicht

Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde (Auftraggeber) fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf seine Kosten zu veranlassen. Weiters hat der Kunde zu überprüfen, ob die zu liefernde Ware oder durchzuführende Leistung konform mit den jeweils anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen geht.

Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haftet der Lieferant nicht für die sich daraus ergebende Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und ist überdies berechtigt, die aus der durch den Kunden verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und -kosten bei diesem einzufordern. Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleibt die Anwendbarkeit der Bestimmung des § 1168a ABGB davon unberührt.

Der Kunde hat im Fall beauftragter Montage dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Liefer- bzw. Montagetag die jeweilige Montagestelle zugänglich, frei von allen Hindernissen und fertig für den Einbau des verkauften Produktes ist, widrigenfalls der Lieferant berechtigt ist, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten vom Kunden zu fordern.

Beim Anliefern der Ware wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen. Treppen müssen passierbar sein. Wird die Ausführung der Arbeiten des Lieferanten oder der von ihm beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtgeld) in Rechnung gestellt.

Bei notwendigen Verankerungen an Wänden und Decken hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Untergründe zum Anbohren bzw. Befestigen geeignet sind, widrigenfalls entfällt unsere Haftung für sich daraus ergebende Schäden vollständig.

9. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, entzogen wird.

Ist der Kunde Unternehmer, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Ort des Geschäftssitzes des Lieferanten Michael Heilbrunner vereinbart.

Website und Fotos
www.bildarbeit.at