IMPRESSUM

entusiasmo
Erwin Huber GmbH
Attergaustr. 63
4880 St. Georgen im Attergau
Tel: 0664 2644514
office@entusiasmo.at
Firmenbuchgericht: Landesgericht Wels
Rechtsform: GmbH
Firmenbuchnummer: 284494z
Unternehmensgegenstand: Planung und Handel von Einrichtungen für Privat und Gewerbe
UID: ATU 62900926
Mitglied bei der WKO
Berufsrecht: Gewerbeschein für Handel Gewerberegister Nr. 417/16630
Gewerbebehörde: Bezirkshaupmannschaft Vöcklabruck
Berufsbezeichnung: Tischlermeister

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Angaben zur Online-Streit­beilegung: Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online­Streitbeilegungs­plattform der EU zu richten: https://ec.europa.eu/odr. Sie können allfällige Beschwerden auch direkt an die Erwin Huber GmbH richten.



1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts­bedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der Erwin Huber GmbH und einem Unternehmer oder Verbraucher abgeschlossen werden (nachfolgend kurz „Vertrags­partner“) und zwar in ihrer zum Zeitpunkt des Vertrags­schlusses gültigen Fassung. Geschäfts­bedingungen des Vertrags­partners werden nicht anerkannt.

2. Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Die in Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftrags­bestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird; ansonsten gelten solche Angaben als Aufforderung zur Anbots­legung durch den Vertrag­spartner.
2.2 Vertrags­abschlüsse kommen mit unserer schriftlichen Auftrags­bestätigung oder spätestens mit Lieferung und Annahme der Waren zustande. Mündliche Neben­abreden erhalten erst Rechts­gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2.3 Kosten­voranschläge sind unverbindlich und kostenpflichtig.
2.4 Wir sind berechtigt, uns zur Erfüllung unserer Verpflich­tungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.

3. Preise und Zahlungs­modalitäten

3.1 Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und enthalten die gesetzliche Umsatz­steuer und sonstige Preis­bestandteile. Hinzu kommen etwaige Versand­kosten sowie Zoll- oder sonstige Einfuhr­abgaben. Die Zustellung, Montage und Aufstellung ist gesondert zu vereinbaren und wird gesondert verrechnet.
3.2 Der in der Rechnung ausgewiesene Betrag ist sofort fällig. Der Vertrags­partner ist verpflichtet, den Rechnungs­betrag zu dem dort ersichtlichen Zahlungsziel, sonst spätestens binnen 8 Tagen nach Waren­erhalt, zu bezahlen. Skonto­abzüge sind gesondert zu vereinbaren. Wir sind berechtigt, Akonto­zahlungen in Rechnung zu stellen.
3.3 Bei Preis­änderungen, die sich aufgrund von Umständen, auf die wir keinen Einfluss haben (Kollektiv­verträge, Materia­lpreise, Zölle, Steuern, Abgaben, etc), zwischen Auftrags­bestätigung und Bereit­stellung oder Lieferung der Ware ergeben, sind wir berechtigt, eine Preis­berichtigung vorzunehmen.
3.4 Beauftragt uns der Vertrags­partner mit der Planung individueller Konzepte/­Einrichtungen und kommt in weiterer Folge eine Beauftragung mit der Erstellung der individuell geplanten Einrichtungen nicht zustande, ist der Vertrag­spartner verpflichtet, die erbrachten Planungs­diens­tleistungen zu bezahlen und allfällige bei ihm befindliche Pläne und Skizzen an uns herauszugeben.
3.5 Werden im Bedarfs­fall Leistungen an Wochen­tagen nach 20:00 Uhr oder an Samstagen, Sonntagen oder Feier­tagen erbracht, sind wir berechtigt, für diese Leistungen einen Zuschlag von 100% zu verrechnen.

4. Lieferung

4.1 Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt durch Bereit­stellung und Abholung der Waren durch den Vertrags­partner am Sitz der Erwin Huber GmbH oder auf dem Versandweg. Die Versand­kosten hat der Vertrags­partner zu tragen. Wir sind berechtigt, Teil­leistungen bzw Teil­lieferungen durchzuführen.
4.2 Liefer­termine verstehen sich als Richt­termine und sind unverbindlich. Die Lieferfrist kann sich bei Eintritt von unvorher­gesehenen oder vom Partei­willen unabhängigen Umständen wie bspw höhere Gewalt, Transport­verzug, Streiks, behördliche Maß­nahmen, etc verlängern.
4.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Waren geht beim Versendung­skauf mit der Anzeige der Versand- und Liefer­bereitschaft durch uns auf den Vertrag­spartner über. Ist der Vertrags­partner Verbraucher, erfolgt der Gefahren­übergang erst mit Übergabe der Waren an ihn oder an einen vom ihm bestimmten Dritten, der nicht der Beförderer ist.
4.4 Ist ein Paket bei der Zustellung offensichtlich beschädigt, muss der Vertrags­partner darauf bestehen, dass dieser Umstand vom Zusteller schriftlich dokumentiert wird. Transportschäden hat uns der Vertrags­partner unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

5. Verzug

5.1 Gerät der Vertrags­partner mit der Zahlung in Verzug, so hat er Verzugs­zinsen zu leisten. Der unternehmerische Verzugsz­inssatz beträgt jährlich 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der öster­reichischen National­bank. Für Verbraucher gilt ein Verzugs­zinssatz von 4% jährlich.
5.2 Gerät der Vertrags­partner mit einer (Teil-)Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurück­zutreten und bei verschuldetem Verzug zusätzlich den Nichterfüllungsschaden geltend zu machen. Im Falle einer Raten­zahlungs­vereinbarung tritt Terminsverlust bereits ein, wenn der Vertrags­partner mit der Zahlung einer Rate in Verzug ist. In diesem Fall sind wir berechtigt, den gesamten noch aushaftenden Betrag sofort fällig zu stellen.
5.3 Bei Zahlungs­verzug ist der Unternehmer verpflichtet, eine Betreibungs­kosten­pauschale von EUR 40,00 zu bezahlen. Für darüber hinaus gehende Betreibungs- und Einbringun­gskosten und gegenüber Verbrauchern gilt, dass diese Kosten zu bezahlen sind, sofern sie zur zweck­entsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendig waren.
5.4 Im Falle des Annahme­verzugs sind wir berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Vertrags­partners entweder gerichtlich, in einem öffentlichen Lager­haus oder sonst in sicherer Weise zu hinterlegen. Wir sind außerdem berechtigt, die Ware öffentlich versteigern zu lassen, oder freihändig zu verkaufen, wenn wir dies dem Vertrags­partner zuvor androhen.
5.5 Der Vertrags­partner haftet uns für jeden Schaden, der uns durch den von ihm verschuldeten Verzug entsteht (zB höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits).

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen bleiben die Waren in unserem Eigentum. Jede Weitergabe der Waren an Dritte während aufrechtem Eigentumsvorbehalt ist ausdrücklich untersagt.
6.2 Ist der Vertragspartner auch nur teilweise in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Waren auch ohne Zustimmung des Vertragspartners auf dessen Kosten abzuholen.
6.3 Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme der Vorbehaltswaren durch Dritte ist der Vertragspartner verpflichtet, den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich davon zu verständigen.

7. Urheberrecht

7.1 Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns erstellt, beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
7.2 Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

8. Mitwirkungspflichten

8.1 Allfällig erforderliche Meldungen an Behörden und Einholung von Genehmigungen hat der Vertragspartner fristgerecht und auf seine Kosten zu veranlassen.
8.2 Der Vertragspartner hat im Fall beauftragter Montage dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Liefer- bzw Montagetag die jeweilige Montagestelle zugänglich, frei von allen Hindernissen und fertig für den Einbau der Waren ist, widrigenfalls wir berechtigt sind, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten vom Vertragspartner zu fordern.
8.3 Bei notwendigen Verankerungen an Wänden und Decken hat der Vertragspartner dafür Sorge zu tragen, dass die Untergründe zum Anbohren bzw Befestigen geeignet sind und uns mittels schriftlicher Dokumentation über verlegte Leitungen zu informieren, widrigenfalls unsere Haftung für sich daraus ergebende Schäden vollständig entfällt.

9. Rücktritt des Vertragspartners

9.1 Bestellungen können vom Vertragspartner nur mit unserer Zustimmung storniert werden. Für den Fall eines Rücktritts vor unserer ersten Erfüllungshandlung ist der Vertragspartner verpflichtet, 15% der Auftragssumme als Stornogebühr zu bezahlen. Wir behalten uns vor, auch einen darüber hinaus gehenden Schaden geltend zu machen.
9.2 Haben wir bereits mit der Erfüllung unserer Vertragspflicht begonnen oder die Waren bereits ausgeliefert, stellen wir die erbrachten Leistungen zuzüglich des uns durch den Rücktritt des Vertragspartners entstandenen Schadens in Rechnung.

10. Gewährleistung

10.1 Bei Neuwaren beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher zwei Jahre, für Unternehmer sechs Monate. Bei Gebrauchtwaren, dazu gehören auch Vorführ- und Ausstellungswaren, beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher ein Jahr, für Unternehmer ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
10.2 Dem Vertragspartner zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung, insbesondere Abweichungen an Farbtönen, die sich im Rahmen der handelsüblichen Toleranzen bewegen, gelten als genehmigt. Naturmerkmale wie Astlöcher, Risse oder Farbschattierungen stellen keinen Mangel dar.
10.3 Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass seinerseits möglicherweise Wartungs- bzw Pflegemaßnahmen durchzuführen sind, zB die verwendeten Materialen zu ölen oder zu fetten. Diese Arbeiten gehören mangels besonderer Vereinbarung nicht zu unserem Leistungsumfang. Unterlassene Wartungs- bzw Pflegemaßnahmen können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Waren beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche entstehen.
10.4 Ein Mangel liegt nicht vor, wenn bei der Ware aufgrund unsachgemäßer oder bestimmungswidriger Verwendung Fehler auftreten.
10.5 In jedem Fall verliert der Vertragspartner seine Gewährleistungsansprüche, wenn er selbst oder nicht autorisierte Dritte in die Ware eingreifen, oder Reparaturen bzw Reparaturversuche vornehmen.
10.6 Bei Verbesserung oder Austausch können wir verlangen, dass der Vertragspartner uns die mangelhafte Ware auf seine Gefahr übersendet. Ist der Vertragspartner Verbraucher, tragen wir die Gefahr der Übersendung.
10.7 Die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austauschs, insbesondere Versand-, Arbeits-, Fahrt- und Materialkosten hat der Vertragspartner zu tragen. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist.
10.8 Ist der Vertragspartner Unternehmer, so ist er verpflichtet, die Ware bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung bzw bei Entgegennahme auf etwaige Mängel zu untersuchen. Festgestellte Mängel muss uns der Vertragspartner umgehend, spätestens aber binnen 14 Tagen ab Übergabe oder ab Erkennen des Mangels, schriftlich anzeigen, andernfalls er Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend machen kann.
10.9 Ist der Vertragspartner Unternehmer, so hat er stets zu beweisen, dass die Mangelhaftigkeit bereits bei Übergabe vorlag. Die diesbezügliche Beweislastumkehr ist daher ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch das besondere Rückgriffsrecht des Unternehmers auf seinen Vormann außerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen. 10.10 Die gesetzliche Gewährleistung gilt unabhängig von einer allfälligen von uns oder einem Dritten gewährten Garantie.

11. Schadenersatz und Haftung

11.1 Sofern wir für einen Schaden einzustehen haben, haften wir nur für Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit. Ist der Vertragspartner Verbraucher, haften wir auch für schlicht grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
11.2 Wir haften ausdrücklich nicht für Schäden aufgrund von leichter Fahrlässigkeit, dies gilt auch für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Ausgenommen davon sind Personenschäden.
11.3 Wir haften insbesondere auch nicht für mittelbare Schäden.
11.4 Wir übernehmen keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und den Inhalt der zur Verfügung gestellten Informationen.
11.5 Wir übernehmen keine Haftung für eine verspätete Lieferung, die sich aus Umständen ergibt, die nicht in unserem Einflussbereich stehen. Dazu gehören insbesondere auch die durch (nachträgliche) Änderungswünsche des Vertragspartners entstehenden Verzögerungen.
11.6 Wir haften nicht für vom Vertragspartner beigestellte Pläne oder Maßangaben, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist.
11.7 Ein dem unternehmerischen Vertragspartner zustehender Regressanspruch nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes ist ausgeschlossen.
11.8 Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass ein Verschulden unsererseits vorliegt. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist.
11.9 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

12. Verkürzung über die Hälfte

Das Recht zur Vertragsanfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.

13. Forderungsabtretung / Aufrechnung / Zurückbehaltung

13.1 Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere Zustimmung nicht abgetreten werden.
13.2 Das Recht, seine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung gegen Forderungen von uns aufzuheben steht nur Verbrauchern zu, und zwar im Falle unserer Zahlungsunfähigkeit oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauches stehen, die gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.
13.3 Nur Verbrauchern steht uns gegenüber ein Zurückbehaltungsrecht zu.

14. Verpackungsmaterial

Der Vertragspartner als Letztverbraucher hat das Recht, Transportverpackungen und gewerbliche Verpackungen unmittelbar nach ihrer Übergabe oder bei einer nächsten Lieferung (Zug um Zug) unentgeltlich zurückzugegeben.

15. Fotodokumentation

Wir dürfen Lichtbilder von den von uns geplanten und erstellten Einrichtungen zeitlich und örtlich unbeschränkt öffentlich, va im Internet und Social Media Kanälen, darstellen. Sofern solche Abbildungen den Vertragspartner zeigen, holen wir vor der Veröffentlichung die Zustimmung des Vertragspartners dazu ein.

16. Vereinbarter Erfüllungsort und Gerichtsstand

16.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Erwin Huber GmbH.
16.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen dem Vertragspartner und uns bzw mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Erwin Huber GmbH, ausgenommen davon sind die gesetzlich zwingend vorgesehenen Gerichtsstände für Verbraucher.

17. Rechtswahl

17.1 Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungs­normen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts anwendbar.
17.2 Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl mit Ausnahme der zwingenden Bestimmungen des Rechts des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers.

18. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des zwischen uns und dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen, wie auch das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

19. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der zu ersetzenden Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.


Website Realisierung und Fotos
www.johannes-hemetsberger.at